INFO & ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN

Informationen & Allgemeine Reisebedingungen


Allgemeine Reisebedingungen

Informationen Pauschalreise

Allgemeine Reisebedingungen


Sehr geehrte Kunden,



die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Reim Reisen poweredby Z MOBILITY – WERNER ZIEGELMEIER GmbH, 86399 Bobingen, Albert-Einstein-Str. 10 (abgekürzt Reim Reisen),  im Buchungsfall zustande kommenden Pauschalreise-vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

 

  1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtungen des Kunden

    1.1 Für alle Buchungswege gilt:

    a) Grundlage des Angebots von Reim Reisen und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Reim Reisen für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

    b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Reim Reisen vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Reim Reisen vor, an das Reim Reisen für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Reim Reisen bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Reim Reisen die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.


    c) Die von Reim Reisen gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

    d) Der Kunde haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

    1.2  Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefaxerfolgt, gilt:

    e) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Reim Reisen erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Reim Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.

    f) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Reim Reisen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Reim Reisen dem Kunden eine den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechende Reisebestätigung in Textformübermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.


    1.3  Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

    a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Reim Reisen erläutert.

    b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

    c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

    d) Soweit der Vertragstext von Reim Reisen im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

    e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde Reim Reisen den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 5 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

    f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

    g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Reim Reisen ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

    h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Reim Reisen beim Kunden zu Stande.

    1.4. Reim Reisen weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

  2. Bezahlung

    2.1. Reim Reisen und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeld-absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 0 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30  Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage als vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

    2.2. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Reim Reisen  zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Reisenden besteht, und hat der Reisende den Zahlungsverzug zu vertreten, so ist Reim Reisen  berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.

  3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

    3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Reim Reisen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Reim Reisen  vor Reisebeginn gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen.

    3.2. Reim Reisen  ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. auch durch Email, SMS oder Sprachnachricht) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

    3.3. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung oder der Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Pauschalreisevertrags geworden sind, ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Reim Reisen  gleichzeitig mit Mitteilung der Änderung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten . Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Reim Reisen gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

    3.4. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Reim Reisen  für die Durchführung der geänderten Reise bzw. einer eventuell angebotenen Ersatzreise bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

  4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten

    4.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreise-vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Reim Reisen unter der vorstehend/nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

    4.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Reim Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Reim Reisen eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von Reim Reisen zu vertreten ist. Reim Reisen kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei unterliegen, die sich hierauf beruft und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

    Reim Reisen hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Unter Beachtung des Zeitpunkts des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Reim Reisen wird die pauschale Entschädigung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet.

    Storno-Staffel 1: Reisen mit mindestens einer Übernachtung
    Bis 31 Tage vor Reisebeginn – kostenlos
    30 bis 15 Tage vor Reisebeginn - 40 %
    14 bis 7 Tage vor Reisebeginn - 60 %
    6 bis Nichtantritt der Reise - 80 %

    Jeweils vom Gesamtreisepreis

    Storno-Staffel 2: Tagesfahrten ohne Übernachtung
    Bis 31 Tage vor Reisebeginn – kostenlos
    30 – 6 Tage vor Abfahrt 20 %
    5 Tage bis Nichtantritt der Reise 70 % des Gesamtreisepreis

    4.2.1. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter oder bei der Buchungsstelle. Dem Reisenden wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.4.2.2. Dem Reisenden wird ausdrücklich der Nachweis gestatten, dass der Anspruch auf Entschädigung nicht entstanden oder die Entschädigung wesentlich niedriger als die angeführte Pauschale sei.4.2.3. Auf dem Nichtantritt der Reise werden die Ziffern 4.1. bis 4.3.entsprechend angewandt.4.3. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Reim Reisen nachzuweisen, dass Reim Reisen überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Reim Reisen geforderte Entschädigungspauschale.

    4.4. Reim Reisen  behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Reim Reisen nachweist, dass Reim Reisen wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Reim Reisen verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

    4.5. Ist Reim Reisen  infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Reim Reisen  unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung, zu leisten.

    4.6. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Reim Reisen  durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Reim Reisen  7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

    4.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

  5. Umbuchungen

    5.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Reim Reisen  keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Reim Reisen  bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung  zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung 30,00 € pro betroffenen Reisenden.

    5.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 4 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

  6. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

    6.1. Reim Reisen  kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

    a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Reim Reisen  beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.
    b) Reim Reisen hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.
    c) Reim Reisen  ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
    d) Ein Rücktritt von Reim Reisen später als 20 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig.
    e) Bei Tagesreisen ohne Übernachtung kann ein Rücktritt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis zu 48 Stunden vor Reisebeginn erfolgen.

    6.2.Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend.

    6.3 Bei allen Reisen der Reim Reisen gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

  7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

    7.1. Reim Reisen  kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Reim Reisen nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Reim Reisen beruht.

    7.2. Kündigt Reim Reisen , so behält Reim Reisen den Anspruch auf den Reisepreis; Reim Reisen muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Reim Reisen aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

  8. Obliegenheiten des Kunden/Reisenden

    8.1.Reiseunterlagen

    Der Kunde hat Reim Reisen oder seinen Reisevermittler, über den der Kunde die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn der Kunde die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Reim Reisen mitgeteilten Frist erhält.

    8.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

    a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
    b) Soweit Reim Reisen  infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängel-anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen.
    c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Reim Reisen vor Ort zur Kenntnis zu geben. Der Busfahrer ist ohne ausdrückliche Erklärung von Reim Reisen nicht Vertreter von Reim Reisen. Ist ein Vertreter von Reim Reisen vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Reim Reisen unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Reim Reisen  zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Reim Reisen  bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.
    d) Der Vertreter von Reim Reisen  ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

    8.3. Fristsetzung vor Kündigung

    Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat der Kunde Reim Reisenzuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Reim Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

    8.4. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung bei Flugreisen; besondere Regeln & Fristen zum Abhilfeverlangen

    a) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass Gepäckverlust, -beschädigung und –verspätung im Zusammenhang mit Flugreisen nach den luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen vom Reisenden unverzüglich vor Ort mittels Schadensanzeige („P.I.R.“) der zustän-digen Fluggesellschaft anzuzeigen sind. Fluggesellschaften und Reim Reisen können die Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ablehnen, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen, bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten.
    b) Zusätzlich ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unverzüglich Reim Reisen, seinem Vertreter bzw. seiner Kontaktstelle oder dem Reisevermittler anzuzeigen. Dies entbindet den Reisenden nicht davon, die Schadenanzeige an die Fluggesellschaft gemäß Buchst. a) innerhalb der vorstehenden Fristen zu erstatten.

  9. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

    Ansprüche nach § 651iAbs. (3) Nr. 2,4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Reim Reisen geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

  10. Beschränkung der Haftung

    10.1. Die vertragliche Haftung von Reim Reisen für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt . Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

    10.2. Reim Reisen, haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Reim Reisen sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.

    Reim Reisen haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Reim Reisen  ursächlich geworden ist.

  11. Information zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen

    11.1. Reim Reisen  informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

    11.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist Reim Reisen  verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald Reim Reisen  weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Reim Reisen den Kunden informieren.

    11.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird Reim Reisen  den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

    11.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von Reim Reisen  oder direkt über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar und in den Geschäftsräumen von Reim Reisen  einzusehen.

  12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

    12.1. Reim Reisen  wird den Kunden/Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.

    12.2. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn Reim Reisen  nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.

    12.3. Reim Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde Reim Reisen mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Reim Reisen  eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.

  13. Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

    13.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

    13.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen. Der Fahrer des Buses ist nicht Vertreter von Reim Reisen zur Entgegennahme von Meldungen und Reklamationen.

  14. Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

    14.1. Reim Reisen weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Reim Reisen nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Reim Reisen weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs- Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

    14.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Reim Reisen die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Reim Reisen  ausschließlich an deren Sitz verklagen.

    14.3. Für Klagen von Reim Reisen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Reim Reisen  vereinbart.

 

Reiseveranstalter / Sitz der Gesellschaft

Z MOBILITY – WERNER ZIEGELMEIER GmbH
Albert-Einstein-Str. 10
86399 Bobingen
Tel.: 0049 (0) 8234 70 67 474
E-Mail: w.reim@z-mobility.eu

Vertretungsberechtigte Geschäftsführung

Markus D. van der Werf

Registergericht Augsburg, HRB 21798

Information für Reisende bei einer

Pauschalreise nach § 651 a BGB

Information für Reisende bei einer Pauschalreise nach § 651 a BGB


Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie(EU) 2015/2302.



Daher können Sie alle EU-Rechte für Pauschalreisen in Anspruch nehmen. Reim Reisen trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der Pauschalreise und haftet für die

Ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

Zudem verfügt Reim Reisen powered by Z MOBILITY – WERNER ZIEGELMEIER GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung Ihrer Zahlungen und zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von Reim Reisen powered by Z MOBILTY – WERNER ZIEGELMEIER GmbH. Ihre Zahlungen sind gemäß § 651 r BGB versichert bei: R+V Allgemeine Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1in 65189 Wiesbaden – Tel. 0049 0611 533-5859 – Police Nr. 449357809.

Sie erhalten alle wesentlichen Infos über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.


Reim Reisen händigt Ihnen bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss (max. 5 Werktage) eine Urkunde über den Reisevertrag (Reisebestätigung) aus. Diese enthält Angaben über Reisepreis, Zahlungsmodalitäten und die Merkmale der Reise ( Reiseziel, Reisetermin ggf. Angaben zur Zimmerart und Verpflegung) Datum, Zeit und Ort der Abreise, Tag der Rückkunft. Weitere Angaben zu den im Reisepreis enthaltenen Leistungen (Eintritte, Ausflüge, Getränke, Bettensteuern etc.)

sowie Details zum Zeitpunkt der Rückkehr entnehmen Sie bitte unserem Reisekatalog, der Ihnen in gedruckter oder digitaler Form vorliegt.

Bezahlung: Ihre Reise können Sie bequem in Bar oder per Überweisung bezahlen. Bitte geben Sie hier Ihre Vorgangsnummer an. Nach Vertragsabschluss und Anzahlung wird Ihnen der Sicherungsschein ausgehändigt. Anzahlung 0 % - Restzahlung bis 30  Tagen vor Abreise. ( In 2021 nehmen wir keine Anzahlung).

Sie erhalten Kontaktdaten und insbesondere eine Telefonnummer, über die Sie sich mit dem Reiseveranstalter oderIhrem Reisebüro in Verbindung setzen können. Mit Ihren Reiseunterlagen, die bei allen Reisen mit mindestens einer Übernachtung spätestens 10 Tage vor Reisebeginn übergeben oder übersandt werden, wird Ihnen auch eine Notfall-Telefonnummer genannt, die Sie auch für Probleme während der Reise kontaktieren können. Erster Ansprechpartner unterwegs ist aber zunächst immer Ihr Busfahrer. Reim-Reisen leistet Ihnen Hilfe, wenn Sie sich in Schwierigkeiten befinden.

Für unsere Reisen genügt für Bürger/innen von EU-Staaten ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bitte beachten Sie, dass auch mitreisende Kinder eigene Reisedokumente benötigen. Für Reisende aus Staaten außerhalb der EU ist eine generelle Information zum Grenzübertritt wegen der Vielzahl der Vorschriften nicht möglich. Nicht EU Bürger holen sich Rat von den Botschaften oder Konsulaten der zu bereisenden Länder ein.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, sich rechtzeitig vor Reisebeginn über gesundheitspolizeiliche Formalitäten an Ihrem Reiseziel zu informieren. Nutzen Sie bitte auch die Beratung durch die Gesundheitsämter.

Entstehen infolge fehlender persönlicher Voraussetzungen für die Reise Schwierigkeiten, die allein auf das Verhalten des Reisenden zurückzuführen sind (keine Reisepapiere, gesundheitliche Probleme), so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder einzelne Reiseleistungen folgenlos in Anspruch nehmen.

Unsere Reisen sich für Gäste mir eingeschränkter Mobilität nur bedingt geeignet. Ein selbstständiges Einsteigen ohne Hilfsmittel muss ohne Hilfe gewährleistet sein. Rollstühle und Rollatoren können nur nach vorheriger Nachfrage beim Beförderer mitgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass langes Sitzen im Bus, Stadtführungen (teilweise auch zu Fuß) höhere Anforderungen an nicht gesunde Menschen stellen.

Für alle unsere Reise gilt eine Mindestteilnehmerzahl von 25 Personen. Sollte diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, ist Reim Reisen berechtigt, die Reise spätestens bis 21 Tage vor dem Reisebeginn abzusagen. Bei Tagesfahrten kann die Absage bis 48 Stunden vorher erfolgen. Die Absage kann mündlich, schriftlich oder per Mail erfolgen. Sollten Sie eine Ersatzreise nicht akzeptieren, erhalten Sie bereits geleistete Zahlungen zurück.

Sonderwünsche können wir nur als „unverbindlichen Kundenwunsch“ oder gegen Aufpreis erfüllen. Dies wird jeweils im Hotel angefragt.

Reisemängel zeigen Sie bitte während der Reise unverzüglich an- bitte beim Fahrer oder direkt im Hotel. Für den Fall das Sie einen Ansprechpartner vor Ort erreichen wählen Sie die Notrufnummer (steht in Ihren Unterlagen) Bitte Mängelanzeige sich vor Ort schriftlich bestätigen lassen. Sollten die Mängel nicht abgestellt werden, so lassen Sie sich dies schriftlich bestätigen. Bild und Tonaufnahmen sind von Vorteil. Vor der einseitigen Kündigung des Reisevertrags durch den Reisenden während der Reise(§651 BGB) ist eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist haben Sie Anspruch auf Preisminderung, wenn Reiseleitungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden. Erfolgt während der Reise keine Mängelanzeige, können Ihre Ansprüche ggf. nicht oder nur teilweise anerkannt werden.

Sie können Ihre Pauschalreise auch auf eine andere Person übertragen.

Sie können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise durch Reim Reisen erheblich geändert wird.

Sie können bei Eintritt unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen.

Zudem können Sie jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

Ihre persönlichen Daten verarbeiten wir unter Beachtung der EU-Datenschutzgrundverordnung nur zweckgebunden zur Abwicklung der von Ihnen gebuchten Reise. Es werden nur diejenigen Daten erhoben, die für einen reibungslosten Ablauf der Reise nötig sind. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Zusammenhang mit Ihrer Reise und unter Beachtung der sog. „Datensparsamkeit“ für solche Daten, die für den jeweiligen Empfänger notwendig sind (z.B. Hotel, Fähren, Botschaften) Sie können jederzeit von Reim Reisen Auskunft über die von Ihnen gespeicherten Daten oder deren Löschung verlangen.

Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Ihnen vorliegen. Bei Verlust der AGB können Sie diese jederzeit bei uns formlos anfordern. Auf www.reim.reisen sind die AGB jederzeit einsehbar.


Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss eines Rücktrittschutzes oder einer Komplettversicherung.


Reim Reisen powered by
Z MOBILITY – WERNER ZIEGELMEIER GmbH

Albert-Einstein-Str. 10
86399 Bobingen
Tel. 0049 (0) 8234 7067474
info@z-mobility.eu

www.reim.reisen


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